Versicherungstipps

An dieser Stelle möchten wir Ihnen einen kleinen Überblick zum Thema "Versicherung Ihres Fahrzeuges" geben.

Eine Extraversicherung muss bei jedem Fahrzeug, ab einer Geschwindigkeit von 45km/h oder einem Hubraum über 50ccm, abgeschlossen werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind Mofas, die bei jeder Geschwindigkeit zu versichern sind. Besitzen Sie eine Haftpflichtversicherung, so ist mit dieser ein Fahrzeug unter 45km/h automatisch mit abgesichert. Sie können dieses zusätzlich Voll- oder Teilkasko versichern.

Benötigen Sie eine Extraversicherung, so gilt als Versicherungsbeginn eines jeden Jahres der 1. März. Ab diesem Zeitpunkt sind ihre alten Kennzeichen, welche zu Ihrem Versicherungsvertrag gehörten, nicht mehr gültig. Ihr Vertrag läuft dann ohne Extrakündigung aus. Sie können diesen jedoch rechtzeitig verlängern lassen oder einen neuen Vertrag abschließen.

Nach Neuabschluss eines Vertrages oder Fortbestehen des alten, erhalten Sie automatisch Ihr neues Kennzeichen per Post oder Sie holen dieses im Regionalbüro bei ihrer Versicherung vor Ort ab. Nach Anbringen des neuen Kennzeichens sind Sie sofort versichert. Damit die jährlich wechselnden Kennzeichenschilder besser als neu erkannt werden, werden diesen jedes Jahr andere Farben zugewiesen - nämlich blau, grün und schwarz.

Kennzeichenschilder sind unabhängig von der Versicherungsart Pflicht für alle Kleinkrafträder, wie Roller, Mopeds oder Mokicks. Auch alle vierrädrigen Leichtkraftfahrzeuge, Pedelecs und E-Bikes, die schneller als 45km/h fahren sind kennzeichenpflichtig.

Wie bei allen anderen Versicherungen auch, gilt es, die Tarife immer wieder neu zu vergleichen, um einen geeigneten und günstigen Tarif für ihr Fahrzeug zu finden.
Beim Vergleich der Versicherungen sollten folgende Punkte besonders beachtet werden. Diese gelten für Pedelecs und E-Bikes, die schneller als 45km/h fahren, sowie für Mofas, Mopeds und Roller.

Alter des Fahrzeughalters:
Viele Versicherungen bieten Vergünstigungen für Fahrzeughalter ab 23 Jahren an. Bei unter 18-jährigen Personen ist zu beachten, dass diese selbst keinen Versicherungsantrag stellen dürfen. Stattdessen können volljährige Angehörige dies vornehmen.

Abschlussdatum:
Versicherungen, die nach dem Versicherungsbeginn am 1. März abgeschlossen werden, müssen nur anteilig ab Vertragsabschluss bezahlt werden.

Doppelte Versicherungen:
Besitzen Sie mehrere Fahrzeuge, die Sie aber nicht gleichzeitig fahren, ist eine Versicherung für die benutzten Fahrzeuge ausreichend. Versicherungen können jederzeit auf Ihre unbenutzten Zweiräder umgemeldet werden.

Der Vertrag:
Trotz des Umfangs des Versicherungsvertrages empfehlen wir Ihnen, diesen zumindest auf die hier genannten Punkte zu überprüfen. Achten Sie bei Abschluss eines Vertrages darauf, dass sich die Versicherungssummen bei Personenschäden auf mindestens 15 Mio. Euro sowie bei Vermögensschäden auf 10 Mio. Euro belaufen. Zudem sollte ein Schadensfreibetrag enthalten sein. Dies bedeutet, dass Ihr Versicherungsbeitrag gesenkt wird oder zumindest keine Erhöhung stattfindet, sollten in den folgenden Jahren keine Schäden entstehen. Bei manchen Versicherungen ist auch eine zukünftige günstigere Kfz-Versicherung mit enthalten, falls Sie auf ein Auto umsteigen wollen.

Kundenservice und Verhalten im Schadensfall
Achten Sie darauf, dass die Versicherung Ihnen eine Hotline bietet, um in stetigen Kontakt im Falle von Fragen und Problemen treten zu können. Nutzen Sie dazu auch gerne Bewertungen der Versicherungen im Internet. Wichtig ist dabei darauf zu achten, wie die jeweilige Versicherung bei Inanspruchnahme reagiert, wie schnell sie den Schaden abwickelt oder welche Kosten sie übernimmt.

Onlineabschluss eines Vertrages
Bevor Sie einen Vertrag online abschließen, raten wir Ihnen offene Fragen telefonisch beim jeweiligen Versicherungsanbieter zu klären. Womöglich können Sie hier weitere Konditionen aushandeln.

Teilkaskoversicherung
Eine Teilkaskoversicherung ist vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben. Für gewisse Schäden empfiehlt sich jedoch der Abschluss einer solchen. Letztendlich obliegt die Entscheidung Ihnen, ob Sie den Abschluss einer solchen Versicherung in Betracht ziehen. Berücksichtigen sie bei Abschluss jeder Versicherung Ihr Fahrverhalten oder die jeweiligen Standortverhältnisse Ihres Fahrzeugs. Steht Ihr Fahrzeug die meiste Zeit im Freien, sollten Sie Faktoren wie Diebstahlrisiko oder das Risiko von Wetterschäden in Ihre Überlegungen miteinbeziehen.
Teilkaskoversicherungen können ohne oder mit Selbstbeteiligung in Höhe von bis zu 300 Euro abgeschlossen werden.
Für E-Bikes und Pedelecs gibt es spezielle Elektrokaskoversicherungen, die genau zu diesen Fahrzeugen passen. Dabei werden z.B. der Akku oder bestimmte Bedienfehler mitversichert. Eine solche Versicherung ist in diesen Fällen einer klassischen Zweiradversicherung vorzuziehen.

Verkauf
Bei Verkauf Ihres Fahrzeugs ist es möglich, Ihre Versicherung auf den neuen Eigentümer zu übertragen. Die Versicherung muss darüber innerhalb einer Woche informiert werden. Danach ist mit Schwierigkeiten Seitens der Versicherung zu rechnen, da z. B. Regressansprüche gegenüber dem Verkäufer im Falle eines Schadens erhoben werden könnten. Wir empfehlen daher, den Vertrag zu behalten und dem neuen Besitzer den alten Vertrag nicht zu übertragen.

Versicherungsdaten
Benutzen Sie einen Beitragsrechner bei der Auswahl ihres Vertrages, sollten folgende Daten nicht fehlen:
- Versicherungsbeginn
- Alter
- Fahrzeugart mit Angabe des Hubraums und der Identifikationsnummer.

Wahl des Kennzeichens
Sie können zwischen Saison- und Jahreskennzeichen wählen.

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